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Unerwarteter Fehler


Zum Aufrufen dieses Online-Dienstes werden Informationen zum Ort und zur Verwaltungsleistung benötigt. Diese werden bei allen Behörden, die diesen Online-Dienst nutzen, durch den Aufruf über die Zuständigkeitsfinder mitgegeben.

Bitte suchen Sie daher den Online-Dienst über den Zuständigkeitsfinder https://buerger.sachsen-anhalt.de unter Angabe ihres Wohnortes und dem Suchbegriff „Außengastronomie“.

Bietet Ihre Kommune zu der Verwaltungsleistung „Gaststättenbetrieb - Außengastronomie erlauben (Sondernutzung)“ einen Online-Dienst, so ist dieser unter dem Bereich „Ihr Anliegen direkt online starten“ zu finden.